Der Förderungsbescheid



Das Finanzamt Friedberg hat uns nach Prüfung mit Becheinigung vom 8. November 2011 mitgeteilt, daß unsere Körperschaft (Verein) entsprechend unserem Antrag und der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört.

Am 28. November 2011 hat uns das Amtsgericht Frankfurt - Registergericht - die Eintragung im Vereinsregister bestätigt mit der künftigen Namensführung

Förderverein St. Johannes Nepomuk und Mariä Geburt Karben e.V.