Der Förderungsbescheid
Das Finanzamt Friedberg hat uns nach Prüfung
mit Becheinigung vom 8. November 2011 mitgeteilt,
daß unsere Körperschaft (Verein) entsprechend unserem
Antrag und der eingereichten Satzung ausschließlich und
unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im
Sinne der §§ 51 ff. AO dient und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und
Vermögensmassen gehört.
Am 28. November 2011 hat uns das Amtsgericht Frankfurt
- Registergericht - die Eintragung im Vereinsregister
bestätigt mit der künftigen Namensführung
Förderverein St. Johannes Nepomuk und Mariä Geburt Karben e.V.